AGB - Teil 2

Stilvolle Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Krefeld und am Niederrhein

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Allgemeine Geschäftsbedingungen TEIL 2

Präambel:
Die Firma Peschke Immobilien ist Vermittler von Wohnungen zum Verkauf oder zur Vermietung an Käufer oder Mietinteressenten im Auftrag von mehreren Wohnungseigentümern (im folgenden Auftraggeber kurz - AG genannt). Alle von der Firma Peschke Immobilien erteilten Produkt- und Preisinformationen an Miet- oder Kaufinteressenten wurden von dem AG übernommen. Der AG stellt aussagekräftige Objektinformationen wie Grundriss, Lageplan, Objektbilder, Miet- oder Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung, gültiger Wirtschaftsplan usw. zur Verfügung. Diese werden durch die Firma Peschke Immobilien übernommen. Eine Haftung für deren Richtigkeit ist für die Firma Peschke Immobilien ausgeschlossen.

Die Dienstleistung durch die Firma Peschke Immobilien für den AG kann folgendes beinhalten und beginnt erst mit rechtswirksamen Makler- oder Makleralleinvertrag:
- Vermarktung des Miet- oder Kaufobjektes regional bis bundesweit
- Gewinnung von Miet- oder Kaufinteressenten für das Objekt
- Objektbesichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten
- Regelmäßige Information an den Auftraggeber zum Vermietungs- oder Verkaufsstand
- Wahrnahme von Beratungen mit dem Ziel zum Miet- oder Kaufvertragsabschluss im Sinne des Auftraggeber

Bei zustande kommen eines Miet- oder Kaufvertrages zwischen dem AG und durch die Firma Peschke Immobilien vermittelte Mieter oder Käufer wird eine Maklercourtage fällig. Die Fälligkeit der Courtage tritt erst nach Rechtswirksamkeit eines durch die Firma Peschke Immobilien vermittelten Miet - oder Kaufvertrages und durch Rechnungsstellung ein. (Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Firma Peschke Immobilien und beträgt bei Vermietung max. 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt., bei Verkauf max. 5,8% vom Kaufpreis zzgl. MwSt.).

Doppeltätigkeit:
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Für jeden Vermietungs- oder Verkaufsauftrag ist ein rechtsverbindlicher Makler- oder Makleralleinvertrag zu schließen. Der Inhalt dieses objektbezogenen Makler- oder Alleinvertrages hat Vorrang.
Alle verbindlichen Erklärungen und Verträge im Namen der Firma Peschke Immobilien sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage des Inhabers, Herrn Heiko Peschke, gültig.

Krefeld, den 01.01.2006

Heiko Peschke
Inhaber von Peschke Immobilien
Gewerbeerlaubnis erteilt, gemäß § 34 C GeWO.