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Allgemeine Geschäftsbedingungen TEIL 2
Präambel:
Die Firma Peschke Immobilien ist Vermittler von Wohnungen zum Verkauf oder
zur Vermietung an Käufer oder Mietinteressenten im Auftrag von mehreren
Wohnungseigentümern (im folgenden Auftraggeber kurz - AG genannt). Alle
von der Firma Peschke Immobilien erteilten Produkt- und Preisinformationen
an Miet- oder Kaufinteressenten wurden von dem AG übernommen. Der AG stellt
aussagekräftige Objektinformationen wie Grundriss, Lageplan, Objektbilder,
Miet- oder Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung, gültiger Wirtschaftsplan
usw. zur Verfügung. Diese werden durch die Firma Peschke Immobilien übernommen.
Eine Haftung für deren Richtigkeit ist für die Firma Peschke Immobilien
ausgeschlossen.
Die Dienstleistung durch die Firma Peschke Immobilien für den AG kann folgendes
beinhalten und beginnt erst mit rechtswirksamen Makler- oder Makleralleinvertrag:
- Vermarktung des Miet- oder Kaufobjektes regional bis bundesweit
- Gewinnung von Miet- oder Kaufinteressenten für das Objekt
- Objektbesichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten
- Regelmäßige Information an den Auftraggeber zum Vermietungs- oder Verkaufsstand
- Wahrnahme von Beratungen mit dem Ziel zum Miet- oder Kaufvertragsabschluss
im Sinne des Auftraggeber
Bei zustande kommen eines Miet- oder Kaufvertrages zwischen dem AG und durch die Firma Peschke Immobilien vermittelte Mieter oder Käufer wird eine Maklercourtage fällig. Die Fälligkeit der Courtage tritt erst nach Rechtswirksamkeit eines durch die Firma Peschke Immobilien vermittelten Miet - oder Kaufvertrages und durch Rechnungsstellung ein. (Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Firma Peschke Immobilien und beträgt bei Vermietung max. 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt., bei Verkauf max. 5,8% vom Kaufpreis zzgl. MwSt.).
Doppeltätigkeit:
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages
provisionspflichtig tätig zu werden.
Für jeden Vermietungs- oder Verkaufsauftrag ist ein rechtsverbindlicher
Makler- oder Makleralleinvertrag zu schließen. Der Inhalt dieses objektbezogenen
Makler- oder Alleinvertrages hat Vorrang.
Alle verbindlichen Erklärungen und Verträge im Namen der Firma Peschke Immobilien
sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage des Inhabers, Herrn Heiko
Peschke, gültig.
Krefeld, den 01.01.2006
Heiko Peschke
Inhaber von Peschke Immobilien
Gewerbeerlaubnis erteilt, gemäß § 34 C GeWO.
