AGB - Teil 1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen TEIL 1

Präambel:
Die Firma Peschke Immobilien hat folgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen unterteilen sich in TEIL 1 (für Miet– oder Kaufinteressenten) und Teil 2 (für Partner der Firma Peschke Immobilien) wie Wohnungseigentümer, Vermieter, Untervermittler, oder sonstige Produktanbieter. Diese AGB`s sind gültig für jegliche Beratungen und Geschäfte mit der Firma Peschke Immobilien oder deren Mitarbeiter. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Inhabers gültig.

AGB Teil 1:
Die Firma Peschke Immobilien ist Vermittler von Wohnungen zum Kauf oder zur Miete. Die Vermittlertätigkeit bezieht sich auf den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen an Käufer oder Mietinteressenten. (Im folgenden Auftraggeber genannt). Alle von der Firma Peschke Immobilien erteilten Produkt – und Preisinformationen an Miet– oder Kaufinteressenten wurden von den Partnern der Firma Peschke Immobilien übernommen. Eine Haftung für deren Richtigkeit ist für die Firma Peschke Immobilien ausgeschlossen. Die Dienstleistung durch die Firma Peschke Immobilien für Miet– oder Kaufinteressenten kann folgendes beinhalten:
- Beratung zu Miet- oder Kaufangeboten von Immobilien
- Besichtigungen von Miet- oder Kaufangeboten
- Rentabilitätsprüfung und Darlehensvermittlung
- Beratung zum Zweck der Einleitung weiterer finanzieller Vorteile für Auftraggeber ab Kauf oder Vermietung

Für die Inanspruchnahme aller oder einzelner Leistungen der Firma Peschke- Immobilien verpflichtet sich der Miet- oder Kaufinteressent zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 2 MM bei Anmietung bzw. 3% bei Wohnungskauf aus dem beurkundeten Kaufpreis (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) als Richtwert. Die Fälligkeit der Courtage tritt erst nach Rechtswirksamkeit eines durch die Firma Peschke Immobilien vermittelten Miet- oder Kaufvertrages und durch Rechnungsstellung ein. (Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem Aufwand der Firma Peschke Immobilien. Diese AGB sind in der Geschäftsstelle der Firma Peschke Immobilien auf Verlangen einzusehen. Ein Auftraggeber akzeptiert diese AGB auch, wenn Dienstleistungen der Firma Peschke Immobilien in Anspruch genommen, die Einsicht in die AGB aber nicht verlangt wurde. Gerichtsstand ist Krefeld. Nebenabreden gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Alle verbindlichen Erklärungen im Namen der Firma Peschke Immobilien sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage des Inhabers, Herr Heiko Peschke, gültig. Die Einsicht in Teil 2 der AGB ist Kaufinteressenten gestattet, welche nachweislich Wohnungseigentümer aus dem Angebot von Peschke Immobilien werden können. Wohnungseigentümern, welche als Auftraggeber zum Verkauf oder zur Vermietung die Dienste von Firma Peschke Immobilien in Anspruch nehmen wollen, ist die Einsicht in Teil 2 zu gewähren.

Krefeld, den 01.01.2006

Heiko Peschke,
Inhaber von Peschke Immobilien